Materialverleih

Verleihbedingungen

Der Geräteverleih ist ein Service des Kreisjugendring Rottal-Inn für die Jugendarbeit.

  1. Der Kreisjugendring Rottal-Inn, Gliederung des Bayerischen Jugendring, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Kolpingstraße 5, 84347 Pfarrkirchen ist Eigentümer der nachfolgend in einer Liste aufgeführten Spielgeräten und Zelten sowie diversem Zubehör. Gegen eine Kostenbeteiligung können diese vorrangig durch die dem KJR angeschlossenen Mitgliedsverbände/-vereine und -gruppen im Rahmen der Jugendarbeit ausgeliehen und verwendet werden. Ist der Ausleiher keine juristische Person, so ist der unterzeichnende Entleiher Vertragspartner. Der Unterzeichner versichert, dass die zum Abschluss des Vertrages erforderliche interne Zustimmung des Verbandes/Vereins/ der Gruppe vorliegt. Andernfalls übernimmt der Entleiher die persönliche Haftung für die aus dem Vertrag entstehenden Verpflichtungen.Bei Verleih an Einzelpersonen oder Institutionen, deren originäre Aufgabe nicht der Jugendarbeit dient, wird ab Januar 2023 die gesetzliche Umsatzsteuer von zur Zeit 19% auf alle Verleihartikel erhoben. Die Leihgebühr kann von der für Einrichtungen der Jugendarbeit höher sein.
  1. Auf dieser Basis überlässt der KJR Rottal-Inn dem benannten Entleiher das Material für den angegebenen Zeitraum zur Nutzung.
  2. Unter Angabe von Name, Telefonnummer, Adresse des Vereins und Entleihers sowie Zeitraum der Ausleihe und evtl. Ersatztermin können die Spielgeräte/Zelte telefonisch unter 08562/912494 oder lindinger.kagerl@freenet.de vorbestellt werden.
  3. Die Großspielgeräte und Zelte können zum telefonisch vereinbarten Zeitpunkt in Kagerl 2, 84371 Triftern/Neukirchen in Anwesenheit der vom KJR beauftragten Verleiher (Familie Franz und Heidi Lindinger) abgeholt werden. Die Rückgabe erfolgt ebenfalls zu einem mit Herrn oder Frau Lindinger vereinbarten Zeitpunkt.
  4. Die vereinbarten Termine müssen eingehalten werden, da sonst keine Abholung bzw. Rücknahme sichergestellt werden kann.
  5. Kann die vereinbarte Abhol- oder Rückgabezeit aus diversen Gründen nicht eingehalten werden, muss spätestens 24 Stunden vorher telefonisch (keine E-Mails!) Kontakt mit den Verleihern aufgenommen werden, um einen neuen Termin zu vereinbaren.
  6. Der Entleiher verpflichtet sich, die ausgeliehenen Geräte /Zelte in ordnungsgemäßem Zustand, unbeschädigt und im angegebenen Zeitraum zurück zu bringen. Wird die Ausleihzeit überschritten oder das Material nicht zum vereinbarten Zeitpunkt bei Familie Lindinger zurückgegeben, so fällt eine Reparatur- oder Verzögerungspauschale in Höhe von 25€ an. Reparaturen, welche 25€ übersteigen werden nach deren Verrichtung zusätzlich in Rechnung gestellt.
  7. Die Abholung oder Rückgabe der Geräte kann nur in Anwesenheit von Franz oder Heidi Lindinger oder eines KJR Mitarbeiters erfolgen. Eine selbständige Entnahme der Geräte oder das Ablegen auf dem Grundstück ist nicht gestattet. Die Geräte werden bei der Rückgabe von Herrn und/oder Frau Lindinger auf ihre Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit geprüft. Für entstandene Schäden haftet der Entleiher.
  8. Zelte müssen immer in trockenem Zustand zurückgebracht werden. Eine Einweisung zur sachgemäßen Handhabung erteilen die Verleiher bei der Ausgabe.
  9. Großzelte müssen so lange aufgebaut stehen gelassen werden, bis sie vollständig trocken sind und können erst dann nach telefonischer Absprache zurückgebracht werden. Beduinzelte müssen ausgebreitet aufgehängt werden. Ggf. Rücksprache mit Fam. Lindinger, dass sich die Ausleihzeit verlängert (keine Mehrkosten). Zelte nie nass oder feucht zusammenlegen.
  10. Sollte eine sachgemäße Trocknung der Zelte nicht möglich sein, ist der Entleiher verpflichtet, dies mit den Verleihern abzusprechen und nach geeigneten Lösungen zu suchen.
  11. Zelthäringe müssen pfleglich behandelt werden, um ein Verbiegen zu vermeiden. Den Anweisungen der Verleiher ist unbedingt Folge zu leisten. Falls beim Einschlagen ein Widerstand zu bemerken ist, Häring herausziehen und an anderer Stelle erneut versuchen. Nach Verbiegen sind die Metallstifte unbrauchbar und müssen ersetzt werden! Häringe müssen gereinigt zurückgebracht werden.
  12. Für den sicheren Transport der Großgeräte oder Zelte muss ein geeignetes, genügend großes Fahrzeug sowie Sicherungsmaterial vom Entleiher mitgebracht werden. Für Schäden aufgrund unsachgemäßen Transports oder Lagerung haftet der Entleiher.
  13. Abnutzungserscheinungen (z.B. gerissene Schnüre bei Zelten) gehen nicht zu Lasten des Entleihers, müssen aber unverzüglich mitgeteilt werden, ansonsten können diese auch nachträglich in Rechnung gestellt werden.
  14. Die Leihgebühr für Gegenstände, die reserviert, aber nicht abgeholt werden, werden in Rechnung gestellt, wird eine Stornogebühr in Höhe von 50 Prozent fällig.
  15. Die Rechnungsstellung erfolgt aus organisatorischen Gründen über die Geschäftsstelle des Kreisjugendring Rottal-Inn, Kolpingstraße 5, 84347 Pfarrkirchen.

Verleihbedingungen mobiler Niedrigseilgarten (NSG)

  1. Die Geräte des Niedrigseilgartens können nur ausgeliehen werden, wenn der Ausleiher an einem speziellen Einführungsseminar des Kreisjugendrings (findet einmal jährlich statt) teilgenommen hat.
  2. Preise für pädagogische Anleitung und „Honorar-Aufbautrupp“ auf Nachfrage.
    Bei starker Verschmutzung und/ oder Nässe wird ein Betrag von 50,00 Euro zusätzlich verlangt.

Anmeldung beim Kreisjugendring Rottal-Inn (Geschäftsstelle)

Kolpingstraße 5, 84347 Pfarrkirchen
Tel.: 08561/9836390
mail@kjr-rottal-inn.de

Ausgabe- und Rückgabestelle (Verleihstelle KJR)

Franz Lindinger
Kagerl 2, 84371 Triftern
Tel.: 08562/912494

(Anfahrt: Von Pfarrkirchen aus Richtung Simbach am Inn, in Neukirchen links abbiegen, dann im Ort gleich nach der Kirche rechts abbiegen, der Straße folgen bis zum Schild “Kagerl 2” (vor dem Wald), dann links dem Hinweisschild “Verleihstelle KJR” folgen.)