Was ist der KJR?

Der Kreisjugendring Rottal-Inn (KJR) ist eine Gliederung des Bayerischen Jugendrings und eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und ein freiwilliger Zusammenschluss von Jugendorganisationen (Jugendverbände, ‑gemeinschaften, ‑initiativen) die im Landkreis Rottal-Inn ihren Sitz haben und dort tätig sind.

Der KJR Rottal-Inn versteht sich als Arbeitsgemeinschaft der Jugendorganisationen und ist ein Netzwerk der Jugendarbeit. Zweck und Ziel des Kreisjugendring Rottal-Inn ist es, sich durch Jugendarbeit und -politik für die Belange junger Menschen einzusetzen.

Die Vollversammlung ist oberstes beschlussfassendes Organ und tritt mindestens zwei Mal im Jahr zusammen. Alle angeschlossenen Jugendorganisationen sind dort durch Delegierte vertreten.

Die ehrenamtliche KJR-Vorstandschaft wird alle zwei Jahre von den stimmberechtigten Delegierten der Frühjahrsvollversammlung gewählt. Der KJR-Vorstand besteht aus einem/einer Vorsitzenden, dessen/deren Stellvertreter/in und bis zu sieben weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Vorstand ist zusammen mit dem Geschäftsstellenpersonal für die Abwicklung der laufenden Geschäfte nach der Satzung (Bayerischer Jugendring), der Geschäftsordnung (KJR Rottal-Inn) und den Beschlüssen der Vollversammlung verantwortlich. Nähere Informationen zu den Sitzungen oder der Vollversammlung findet man in der Satzung (link zu BJR Homepage) des BJR sowie in der Geschäftsordnung (Link)

 

Die Aufgaben des KJR Rottal-Inn ergeben sich aus der Satzung des Bayerischen Jugendrings. Zu den Arbeitsschwerpunkten des KJR Rottal-Inn zählen u.a.:

  • Unterstützung der verbandlichen Jugendarbeit
  • Ferienangebote für Kinder und Jugendliche
  • Schulung ehrenamtlicher Jugendleiter und Betreuer
  • Geräte-/Materialverleih
  • Ausstellung von Jugendleitercards
  • Zuschusswesen
  • Vollzug der Beschlüsse der KJR-Vollversammlung
  • Leitung der Geschäftsstelle
  • Zusammenarbeit mit Partnern der Jugendarbeit