Hier findest du unsere aktuellen Angebote für Kinder und Jugendliche.

Samstag, 7 Dez 2024
13:00
Kinderbetreuung beim Kreisjugendring am ersten Advent für Kinder von 4 bis 12 Jahre Weihnachte...

Wir bieten im Rahmen der Jugendarbeit vielfältige, altersgerechte Freizeitaktionen für Kinder und Jugendliche an. Die Freizeitaktionen werden von geschulten, ehrenamtlichen Betreuern des KJR geplant und durchgeführt.  Das Programm wird besonders abwechslungsreich geplant, wobei die Mitgestaltung der Kinder und Jugendlichen im Vordergrund steht.

Mitmachen können alle Kinder und Jugendlichen aus dem Landkreis Rottal-Inn. Es gelten die Altersangaben der Programme. Restplätze können auch an andere Interessenten vergeben werden.
Teilweise werden Programme auch in Zusammenarbeit mit Nachbarlandkreisen und anderen Kooperationspartnern (zum Beispiel der Offenen Behindertenarbeit Rottal-Inn) angeboten.

Am Programm können selbstverständlich auch Kinder und Jugendliche mit Handicap teilnehmen, bitte wenden Sie sich vor der Anmeldung an die Geschäftsstelle, damit wir geeignete Programmpunkte empfehlen können.

Geschwisterermäßigungen, Ermäßigungen für einkommensschwache Familien sowie Ermäßigungen mit dem Freizeitheftl-Gutschein sind möglich. Bitte fragen Sie in der Geschäftsstelle nach.

Für die Veranstaltungen des KJR gelten die Teilnahmebedingungen des KJR sowie die Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gemäß dem Infektionsschutzgesetz.

Teilnahmebedingungen des Kreisjugendring Rottal- Inn (KJR Rottal-Inn) für Veranstaltungen der Jugendarbeit

Der Kreisjugendring Rottal-Inn des Bayerischen Jugendrings, vertreten durch den/die Vorsitzende/n ist ein gemeinnütziger, öffentlich anerkannter freier Träger der Jugendarbeit in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.. Er erfüllt mit dem vorliegenden Angebot eine Aufgabe im Rahmen des Kinder- und Jugendhilferechts (§ 11 SGB VIII). Die Angebote werden mit öffentlichen Mitteln gefördert, sie dienen zur Förderung der Entwicklung junger Menschen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten. Der Kreisjugendring verfolgt dabei keine Gewinnabsichten.

Leistungen, Änderungen
Inhalt, Umfang und Preis der Angebote ergeben sich aus der jeweiligen Programmbeschreibung. Das Programm kann eine Mindest-/ Höchstteilnehmer/innenzahl vorsehen, bei deren Nichterreichen/ Überschreiten kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung besteht. Die jeweilige Anreise/ Abreise zum/ vom Veranstaltungsbeginn/ -ende und -ort wird nicht vom Kreisjugendring Rottal-Inn geleistet und verantwortet. Alle Teilnehmer/innen können an allen Programminhalten lt. Programmbeschreibung teilnehmen. Unternehmungen, die im Rahmen der Programmbeschreibung ausdrücklich selbstständig für die Teilnehmer/innen ermöglicht werden und nicht im Teilnahmepreis enthalten sind, können auf eigenes Risiko, eigene Kosten eigenverantwortlich und ohne Aufsicht durch den Kreisjugendring Rottal-Inn durchgeführt werden. Änderungen oder Abweichungen einzelner Programminhalte oder Reiserouten, die nach Vertragsschluss erforderlich werden und nicht vom KJR Rottal-Inn wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind zulässig soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht beeinträchtigen. Der KJR Rottal-Inn ist berechtigt, Veranstaltungen abzusagen, sofern wesentliche Programminhalte nicht gewährleistet werden können. Teilnehmer/innen werden unverzüglich informiert, geleistete Zahlungen werden erstattet, weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

Anmeldung, Vertrag , Zahlung
Jede/r Teilnehmer/in muss das für das jeweilige Angebot vorgeschriebene Alter haben. Teilnehmer/innen mit Wohnsitz im Landkreis Rottal-Inn werden bevorzugt behandelt. Die Anmeldung ist verbindlich, wenn der Teilnehmerbogen ausgefüllt zurückgeschickt wurde und der Teilnehmerbeitrag eingegangen ist. Darüberhinausgehende Ansprüche bestehen nicht.

Rücktritt
Vor Veranstaltungsbeginn ist ein Rücktritt jederzeit möglich. Eine schriftliche Rücktrittserklärung wird mit dem Tag des Eingangs der Erklärung im KJR Rottal-Inn wirksam. Nichtzahlung fälliger Beträge des Teilnahmepreises ersetzt keineswegs eine Rücktrittserklärung. Im Falle eines Rücktritts oder des Nichterscheinens bei Veranstaltungsbeginn kann der KJR Rottal-Inn eine angemessene pauschalierte Entschädigung verlangen. Es besteht für den/ die Teilnehmer/in die Möglichkeit nachzuweisen, dass durch Rücktritt oder Nichtantritt dem KJR Rottal-Inn keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind als die verlangte Pauschale. Die Pauschale berechnet sich pro Person vom Reisepreis wie folgt:
vom 28. bis 10. Tag vor Reiseantritt 40 %
ab dem 9. Tag vor Reiseantritt 75 %
Falls keine Warteliste vorhanden ist, kann der/ die Teilnehmer/in rechtzeitig eine geeignete Ersatzperson benennen. Für den vereinbarten Teilnahmepreis haften die Ersatzperson und der/ die ursprüngliche Teilnehmer/in gesamtschuldnerisch. Es wird empfohlen, eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen.

Höhere Gewalt
Wird die Veranstaltung in Folge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der KJR Rottal-Inn als auch der/ die Teilnehmer/in den Vertrag nur nach Maßgabe des §651j BGB kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz. Der KJR Rottal-Inn wird dann den gezahlten Teilnahmepreis erstatten, kann jedoch für erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Der KJR Rottal-Inn ist verpflichtet, die infolge einer Kündigung des Vertrages notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere falls der Vertrag die Rückbeförderung vorsieht, den/ die Teilnehmer/in zurück zu befördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Vertragsparteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen Mehrkosten dem/ der Teilnehmer/in zur Last.

Mithilfe, Beteiligung der Teilnehmer/innen
Der/ die Teilnehmer/in ist/ sind entsprechend der jeweiligen Programmbeschreibung zur Mithilfe und Mitgestaltung verpflichtet. Es wird erwartet, dass im Rahmen der pädagogischen Ziele der Angebote der/ die Teilnehmer/in sich mitgestaltend beteiligt und den Weisungen der Aufsichtspersonen bzw. Verboten entsprechend handelt. Für den Fall, dass Teilnehmer/innen sich fortwährend den Anweisungen der Aufsichtspersonen widersetzen oder gegen geltendes Recht verstoßen (Drogenkonsum, Diebstahl u. a.), und den Ablauf der Veranstaltung gefährden, ist der KJR Rottal-Inn berechtigt, den/ die Teilnehmer/in von der Veranstaltung auszuschließen und nach Rücksprache und Vereinbarung mit den Personensorgeberechtigten u.U. auf eigene Kosten zurück zu befördern. Ein Anspruch auf Rückzahlung des Teilnahmepreises besteht in diesem Falle nicht, ersparte Aufwendungen bzw. eine anderweitige Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen werden jedoch angerechnet.

Versicherungen
Beim KJR Rottal-Inn besteht für ihre Veranstaltungen eine Haftpflicht- und Unfallversicherung, deren Umfang beim KJR Rottal-Inn abgefragt/ eingesehen werden kann. Für weitere Versicherungen sind die Teilnehmer/innen selbst verantwortlich, insbesondere zur Deckung von Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit.

Haftung, Gewährleistung, Haftungsbeschränkung
Der KJR Rottal-Inn haftet im Rahmen seiner Sorgfaltspflichten für eine gewissenhafte Vorbereitung ihrer Veranstaltungen, die sorgfältige Auswahl seiner Betreuer/innen und Leistungsträger. Die Haftung des KJR Rottal-Inn für Schäden, die nicht Körperschäden sind, sowie nicht aus unerlaubter Handlung hervorgehen, ist – gleich aus welchem Rechtsgrund – auf den dreifachen Teilnahmepreis beschränkt, soweit ein Schaden des/ der Teilnehmers/in weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den KJR Rottal-Inn herbeigeführt wurde oder sie allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Der KJR Rottal-Inn haftet nicht für den Verlust von Gegenständen oder bei Diebstahl während einer Veranstaltung, es sei denn ihr ist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen. Der/die Teilnehmer/in haftet für von ihm/ ihr schuldhaft verursachte Schäden, soweit diese nicht von einer Versicherung des KJR Rottal-Inn gedeckt sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Vermittelt der KJR Rottal-Inn Fremdleistungen, haftet sie nicht selbst für deren Durchführung, soweit in der Programmbeschreibung auf die Vermittlung ausdrücklich hingewiesen wird. Ein Anspruch auf Schadensersatz ist ausgeschlossen oder beschränkt soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.

Leistungsstörungen
Teilnehmer/innen sind verpflichtet, bei Leistungsstörungen alles Zumutbare zu tun, damit ein eventuell entstehender Schaden gering gehalten bzw. eine Störung behoben werden kann. Beanstandungen müssen vor Ort unverzüglich den Betreuungspersonen bzw. sonstigen vom KJR Rottal-Inn beauftragten Personen gemeldet werden und Abhilfe muss verlangt werden. Der/ Die Teilnehmer/in ist verpflichtet, angebotene, gleichwertige Ersatzleistungen anzunehmen. Wird die Anzeige eines Mangels schuldhaft unterlassen, entstehen keine gesetzlichen Gewährleistungsansprüche. Dem KJR Rottal-Inn ist eine angemessene Frist zur Abhilfe einzuräumen. Erst danach und nach Einschaltung der Personensorgeberechtigten darf von Selbstabhilfe Gebrauch gemacht werden oder bei einem erheblichen Mangel die Reise gekündigt werden. Eine Fristsetzung erübrigt sich, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom KJR Rottal-Inn verweigert wird oder die sofortige Abhilfe durch ein besonderes Interesse des/ der Teilnehmers/in geboten ist. Der KJR Rottal-Inn kann eine Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung von Leistungen hat der/ die Teilnehmer/in innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Veranstaltung des KJR Rottal-Inn gegenüber geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der/ die Teilnehmer/in an der Einhaltung der Frist ohne Verschulden verhindert war.

Personenbeförderung
Eventuelle Personenbeförderungen werden eigenverantwortlich und auf Rechnung eines lizenzierten Busunternehmens selbstständig durchgeführt. Der Name, Adresse des jeweiligen Busunternehmens ist der Programmbeschreibung zu entnehmen.

Mitteilungspflichten
Der KJR Rottal-Inn ist mit der Anmeldung über Krankheiten oder Gebrechen bzw. sonstige erhebliche Umstände mit Auswirkungen auf die Veranstaltungsteilnahme zu informieren. Diese Angaben werden zur Aufgabenerfüllung nach §11 SGB VIII benötigt.
Die Datenangabe erfolgt freiwillig, die Einwilligung kann verweigert werden. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass der Teilnehmende bei unrichtigen Angaben oder verschwiegenen Angaben damit rechnen muss, dass der Teilnehmer nicht an der Maßnahme teilnehmen kann, keine Haftung für Folgen aus diesen fehlerhaften Angaben übernommen wird und der Teilnehmer auch damit rechnen muss, dass aufgrund der fehlenden Angaben die Maßnahme (ggf. fristlos) gekündigt werden kann und dann das Kind (ggf.) kostenpflichtig und unverzüglich von den Erziehungsberechtigten abgeholt werden muss.
Im Falle von übertragbaren Krankheiten gemäß dem Infektionsschutzgesetz ist eine Teilnahme nicht erlaubt. Ein Merkblatt zu übertretenden Krankheiten wird mit jeder Anmeldung verschickt. Treten derartige Krankheiten während einer Veranstaltung auf, müssen die Teilnehmer/innen zurückgeschickt werden falls nicht eine andere Unterbringung ärztlich angeordnet wird.
Eine Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Die Personensorgeberechtigten erklären sich mit der Anmeldung bei Krankheit oder Unfällen mit ärztlicher Behandlung ihrer minderjährigen Kinder einverstanden, sofern die vorherige Zustimmung nicht rechtzeitig eingeholt werden kann. In Notfällen gilt dieses Einverständnis auch für chirurgische Eingriffe, sofern diese nach dem Urteil des Arztes für unbedingt notwendig erachtet werden und die vorherige Zustimmung der Personensorgeberechtigten nicht rechtzeitig eingeholt werden kann.

Dokumentation
Die Veranstaltungen des KJR Rottal-Inn werden dokumentiert und die angefertigten Fotos werden im Rahmen der gemeinnützigen Aufgabenstellung des KJR Rottal-Inn veröffentlicht und verwertet (Lokalpresse, Homepage des Kreisjugendrings, Freizeitheft des Landkreises Rottal-Inn, Jahresbericht des Kreisjugendrings Rottal-Inn, Foto-CD für die Teilnehmer und Betreuer dieser Ferienmaßnahme). Im Teilnehmerbogen kann diesem Vorgehen für die jeweiligen Medien zugestimmt bzw. abgelehnt werden. Da es dem Betreuerteam in der Praxis nicht möglich ist die Bilder hinterher zu bearbeiten oder auszusortieren, beachten Sie bitte, dass die Betreuer der Freizeitaktion bei Nichteinwilligung in die Veröffentlichung Ihr Kind auf kein Foto stellen lassen. Außerdem erhält das Kind keine Foto-CD, wenn es selbst auf keinem Foto abgebildet werden darf.
Ein Vergütungsanspruch entsteht dadurch nicht. Die Einwilligung umfasst auch das Recht zur Bearbeitung, soweit die Bearbeitung nicht entstellend ist.
Die Einwilligung ist freiwillig. Aus der Nichterteilung oder dem Widerruf der Einwilligung entstehen keine Nachteile. Die Einwilligung ist jederzeit schriftlich bei der Kommunalen Jugendarbeit widerruflich. Bei Druckwerken ist die Einwilligung nicht mehr widerruflich, sobald der Druckauftrag erteilt ist. Wird die Einwilligung nicht widerrufen, gilt sie als zeitlich unbeschränkt d.h. über die Dauer der Freizeitmaßnahme hinaus.
Bei einer Veröffentlichung im Internet können personenbezogene Daten (einschließlich Fotos) weltweit abgerufen und gespeichert werden. Die Daten können damit etwa auch über so genannte „Suchmaschinen“ aufgefunden werden. Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass andere Personen oder Unternehmen die Daten mit weiteren im Internet verfügbaren personenbezogenen Daten verknüpfen und damit ein Persönlichkeitsprofil erstellen, die Daten verändern oder zu anderen Zwecken verwenden.

Preisnachlass
Für Jugendliche, die arbeitslos, Sozialhilfeempfänger oder Azubis sind oder Kinder von Arbeitslosen, Sozialhilfeempfängern besteht die Möglichkeit eines Preisnachlasses. Antragsformulare und Auskünfte sind beim KJR Rottal-Inn zu erhalten. Auf einen Preisnachlass besteht kein Rechtsanspruch.

Salvatorische Klausel
Ganz oder teilweise rechtsunwirksame einzelne Bestimmungen des Vertrages haben nicht die Rechtsunwirksamkeit der übrigen Bestimmungen zur Folge. Rechtsunwirksame Bestimmungen werden ersetzt unter Berücksichtigung von Treu und Glauben durch rückwirkend rechtswirksame, die dem Ziel und Zweck der rechtsunwirksamen Regelung/-steile am nächsten kommen. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.

Datenschutz
Eine Datenspeicherung ist notwendig, wenn der Kreisjugendring Rottal-Inn die Erziehungsberechtigten und den/die Teilnehmerin im Folgejahr auf Veranstaltungen und Angebote des Kreisjugendrings hinweisen soll. Im Teilnehmerbogen können die Erziehungsberechtigten ihre Zustimmung oder Ablehnung zur Speicherung der Daten (Name, Adresse, Telefonnummer der/des Erziehungsberechtigten) abgeben. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Dieses Einverständnis kann jederzeit widerrufen werden.