Förderungen

Kreisweit tätige Jugendverbände und auch örtliche Jugendgruppen können beim KJR Anträge auf finanzielle Förderung für verschiedenste Aktionen stellen. Genauere Informationen entnehmen Sie bitte unseren Förderrichtlinien. Gerne geben wir aber natürlich auch telefonisch Auskunft dazu. Bei Fragen wenden Sie sich bitte (am besten immer vor der Antragstellung) direkt an uns, wir helfen gerne weiter.

Die Förderrichtlinien wurden 2020 neu überarbeitet und von der Vollversammlung   2020 genehmigt und sind somit seit 1.1.2021 gültig.

Der Dank gilt an dieser Stelle dem Landkreis Rottal-Inn, der dem Kreisjugendring Rottal-Inn die für die Verteilung notwendigen Finanzmittel zur Verfügung stellt.

 

Förderunterlagen:

Die Förderrichtlinien des Kreisjugendrings, Förderanträge und sonstigen dafür notwendigen Unterlagen wurden einer genauen Überarbeitung unterzogen. Falls Sie Unterlagen benötigen, suchen Sie bitte den Downloadbereich auf. Sie können sich aber auch an die Geschäftsstelle des KJR Rottal-Inn unter 08561/9836390 oder per E-Mail an mail@kjr-rottal-inn.de wenden.

 

Ihr Kreisjugendringteam