Juleica

Die JugendleiterCard

Durch die Juleica wird das Engagement und die Qualifikation von Jugendleiter/innen dokumentiert, die in Kinder- und Jugendgruppen, Projekten, Ferienfreizeiten, Jugendzentren, Seminaren und Veranstaltungen aktiv sind, sowie Interessenvertretung und Leitungsfunktionen wahrnehmen.
Die Card weist Jugendleiter/innen aus, stärkt sie in ihrer Stellung, unterstützt sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben in der Erziehung und Bildung von Kindern und Jugendlichen und fördert sie in ihrem Engagemant.
Mit Einführung der Jugendleiter/inCard (Juleica) sollen den in der Jugendarbeit tätigen ehrenamtlichen Personen verschiedene Vergünstigungen gewährt werden. Sie ist ein bundesweit gültiger, amtlicher Ausweis.
Die Juleica gibt es Online auf www.juleica.de.

Wer kann sie bekommen?

Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendarbeit, die für einen Jugendverband, eine Jugendgruppe oder einen freien Träger der Jugendarbeit tätig sind, nach festgelegten Standards ausgebildet wurden und in der Regel mindestens 16 Jahre alt sind. In besonders vom Träger zu begründenden Fällen kann die Card auch für Personen im Alter von 15 Jahren ausgestellt werden.

Voraussetzungen für den Erhalt der Juleica 

  • Die Juleica ist für ehrenamtliche Jugendleiter/innen in der Jugendarbeit bestimmt. Sie kann auch für neben- und hauptberufliche Mitarbeiter/innen ausgestellt werden, soweit sie wie Jugendleiter/innen tätig werden.
  • Voraussetzung ist, dass der/die Jugendleiter/inkontinuierlich über einen längeren Zeitraum für einen nach § 75 SGB VIII anerkannten Träger der freien Jugendhilfe oder einen Träger der öffentlichen Jugendhilfe tätig ist.
  • Der/die Inhaber/in der Juleica muss eine praktische und theoretische Qualifizierung für die Aufgabe als Jugendleiter/in erhalten haben und damit in der Lage sein, verantwortlich Aktivitäten mit Kindern und Jugendlichen zu gestalten.
  • Eine berufliche Ausbildung, die den geforderten Qualitätsstandards entspricht, kann anerkannt werden.
  • Der/die Juleica-Inhaber/in verfügt über ausreichende Kenntnisse in erster Hilfe (Nachweis einer Grundausbildung in Erster Hilfe mit 16 Unterichtseinheiten, nicht älter als drei Jahre).

Qualitätsstandards

Wesentliche Voraussetzung für den Erhalt der Juleica ist eine qualifizierte Ausbildung der Jugendleiter/innen.

Die im Folgenden aufgeführten Standards sind so genannte Mindest-Qualitätsstandards. Grundausbildungen, die diesen Standards entsprechen, berechtigen zum Erhalt der „Juleica“.

  • Die Ausbildung darf einen Umfang von 34 Zeitstunden (inkl. Praxisbegleitung) nicht unterschreiten.
  • Die Ausbildung soll von Personen geleitet werden, die eine berufliche pädagogische Qualifikation und/oder fundierte Erfahrungen in Jugendarbeit und Kursleitung aufweisen.
  • Die Ausbildung soll mit aktivierenden Methoden durchgeführt werden und die Reflexion über sowie den Transfer in die Praxis gewährleisten.
  • Die Gruppe der Teilnehmer/innen dient dabei als exemplarisches Lernfeld für die Praxis der Gruppenarbeit.
  • Die Ausbildung soll so angelegt sein, dass ihr Ablauf bereits als Beispiel für entsprechenden Methodeneinsatz dienen kann. Die Teilnehmer/innen sind deshalb in geeigneter Weise an Durchführung und Gestaltung zu beteiligen.

Im Einzelnen müssen folgende Inhalte verbindlich behandelt werden:

  • Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen, von Mädchen und Jungen
  • Grundkenntnisse über die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen
  • Vermittlung von Leitungskompetenzen und Gruppenpädagogik in Theorie und Praxis
  • Methodenkompetenz
  • Planung und Durchführung von Aktivitäten anhand von praktischen Beispielen (z.B. Wochenendfreizeit, Jugendbildungsmaßnahme, Internat. Jugendbegegnung, usw.)
  • Strukturen der Jugendarbeit (Demokratischer Aufbau, Mitbestimmung, Freiwil-ligkeit und Ehrenamtlichkeit)
  • Wertorientierung von Jugendorganisationen
  • Rechts- und Versicherungsfragen
  • Prävention sexueller Gewalt
  • Geschlechtsbewusste Mädchen- und Jungenarbeit

Die Juleica ist drei Jahre gültig und kann verlängert werden (bei Verlängerung ist  eine bzw. mehrere Fortbildungsveranstaltungen – mind. 8 Zeitstunden – nachzuweisen) .

Wo bekomme ich die Juleica?

Die Juleica kann unter www.juleica-antrag.de im Online-Antragsverfahren beantragt werden. Erforderlich sind dazu eine Email-Adresse sowie ein digitales Portrait-Foto.

Sonstige Informationen sind beim Kreisjugendring Rottal-Inn erhältlich. Die Ausstellung der Juleica ist kostenlos.

Juleica in Coronazeiten

Die Juleica (Jugendleitercard) ist weiterhin stark von den Auswirkungen der Pandemie betroffen. Deshalb gelten auch für die kommenden Monate einige Sonderregelungen für die Gültigkeit der Juleica und für die Durchführung von Juleica-Aus- und Fortbildungen:

  • Für Karten, die bis zum 30.06.2021 ihre Gültigkeit verlieren würden (dies schließt auch die automatisch verlängerten Karten aus 2020 mit ein) gilt: Die Gültigkeit wird automatisch um 6 Monate verlängert. Das Gültigkeitsdatum gilt für jede Karte individuell, ausgehend von ihrer bisherigen Gültigkeit. Daraus ergibt sich eine Mindestgültigkeit bis 30.06.2021, im längsten Fall bis zum 31.12.2021.
    Beispiel: Deine Juleica ist eigentlich bereits am 16. März 2020 ungültig geworden und wurde bis zum 31.12.2020 verlängert. Dann verlängern wir diese Karte jetzt erneut bis zum 30.06.2021. Wenn deine Juleica am 18.02.2021 ungültig wird, verlängern wir diese bis zum 18.08.2021!
  • Wenn du deine Juleica verlängern willst, dann ist das auch in 2021 im Rahmen von Online-Fortbildungen möglich. Die Regelungen aus 2020 bleiben erhalten – Verlängerungsausbildungen können also auch komplett als digitale Fortbildung durchgeführt und anerkannt werden. Zusätzlich wird empfohlen, dass in allen Bundesländern auch Fortbildungen anerkannt werden, die aufgrund der Pandemiezeit nicht innerhalb der Gültigkeit bzw. in bisher vorgesehenen Fristen absolviert werden konnten.Auch für Juleica-Ausbildungen bleiben die Regelungen aus 2020 erhalten – Grundausbildungen können anteilig als digitale Ausbildung durchgeführt und anerkannt werden. Ein Präsenz- und Gruppenanteil ist notwendig.

Bitte beachtet: Die genauen Regelungen zu Aus- und Fortbildungen können je nach Bundesland und/oder Träger etwas variieren. Fragt daher bitte unbedingt bei der Organisation, bei der ihr euch engagiert und über die ihr eure Juleica beantragen wollt, nach.

Links zur Juleica

– Link zur Juleica-Website: www.juleica.de
– Link zum Kompetenznachweis: www.kompetent.bjr.de

Vergünstigungen

in Bayern

– Kostenloser Jugendherbergsausweis
– Günstigere Übernachtungen in Jugendherbergern
– Eintrittsermäßigung bei Byerische Schlösser- und Seenverwaltung
– Ermäßigung bei „Rüstzeug“ (Ausrüstungen für Freizait- und Fahrenbedarf)
– Sonderprämien bei Bernhard Assekuranz (Versicherungsdienstleister in der Jugendarbeit)

in Rottal-Inn

AOK
Sie haben die Juleica und sind AOK-versichert?
Dann können Sie im Landkreis Rottal-Inn kostenlos an den Präventionskursen
aus unserem Gesundheitsprogramm teilnehmen. Die Eigenbeteiligung pro Kurs entfällt!