Service

Juleica – Die JugendleiterCard

Durch die Juleica wird das Engagement und die Qualifikation von Jugendleiter/innen dokumentiert, die in Kinder- und Jugendgruppen, Projekten, Ferienfreizeiten, Jugendzentren, Seminaren und Veranstaltungen aktiv sind, sowie Interessenvertretung und Leitungsfunktionen wahrnehmen.
Die Card weist Jugendleiter/innen aus, stärkt sie in ihrer Stellung, unterstützt sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben in der Erziehung und Bildung von Kindern und Jugendlichen und fördert sie in ihrem Engagemant.

Mit Einführung der Jugendleiter/inCard (Juleica) sollen den in der Jugendarbeit tätigen ehrenamtlichen Personen verschiedene Vergünstigungen gewährt werden. Sie ist ein bundesweit gültiger, amtlicher Ausweis.

Die Juleica gibt es Online auf www.juleica.de.

Wer kann sie bekommen?

Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendarbeit, die für einen Jugendverband, eine Jugendgruppe oder einen freien Träger der Jugendarbeit tätig sind, nach festgelegten Standards ausgebildet wurden und in der Regel mindestens 16 Jahre alt sind. In besonders vom Träger zu begründenden Fällen kann die Card auch für Personen im Alter von 15 Jahren ausgestellt werden.

Voraussetzungen für den Erhalt der Juleica

  • Die Juleica ist für ehrenamtliche Jugendleiter/innen in der Jugendarbeit bestimmt. Sie kann auch für neben- und hauptberufliche Mitarbeiter/innen ausgestellt werden, soweit sie wie Jugendleiter/innen tätig werden.
  • Voraussetzung ist, dass der/die Jugendleiter/inkontinuierlich über einen längeren Zeitraum für einen nach § 75 SGB VIII anerkannten Träger der freien Jugendhilfe oder einen Träger der öffentlichen Jugendhilfe tätig ist.
  • Der/die Inhaber/in der Juleica muss eine praktische und theoretische Qualifizierung für die Aufgabe als Jugendleiter/in erhalten haben und damit in der Lage sein, verantwortlich Aktivitäten mit Kindern und Jugendlichen zu gestalten.
  • Eine berufliche Ausbildung, die den geforderten Qualitätsstandards entspricht, kann anerkannt werden.
  • Der/die Juleica-Inhaber/in verfügt über ausreichende Kenntnisse in erster Hilfe (Nachweis einer Grundausbildung in Erster Hilfe mit 16 Unterichtseinheiten, nicht älter als drei Jahre).

Qualitätsstandards

Wesentliche Voraussetzung für den Erhalt der Juleica ist eine qualifizierte Ausbildung der Jugendleiter/innen.

Die im Folgenden aufgeführten Standards sind so genannte Mindest-Qualitätsstandards. Grundausbildungen, die diesen Standards entsprechen, berechtigen zum Erhalt der „Juleica“.

  • Die Ausbildung darf einen Umfang von 34 Zeitstunden (inkl. Praxisbegleitung) nicht unterschreiten.
  • Die Ausbildung soll von Personen geleitet werden, die eine berufliche pädagogische Qualifikation und/oder fundierte Erfahrungen in Jugendarbeit und Kursleitung aufweisen.
  • Die Ausbildung soll mit aktivierenden Methoden durchgeführt werden und die Reflexion über sowie den Transfer in die Praxis gewährleisten.
  • Die Gruppe der Teilnehmer/innen dient dabei als exemplarisches Lernfeld für die Praxis der Gruppenarbeit.
  • Die Ausbildung soll so angelegt sein, dass ihr Ablauf bereits als Beispiel für entsprechenden Methodeneinsatz dienen kann. Die Teilnehmer/innen sind deshalb in geeigneter Weise an Durchführung und Gestaltung zu beteiligen.

Im Einzelnen müssen folgende Inhalte verbindlich behandelt werden:

  • Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen, von Mädchen und Jungen
  • Grundkenntnisse über die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen
  • Vermittlung von Leitungskompetenzen und Gruppenpädagogik in Theorie und Praxis
  • Methodenkompetenz
  • Planung und Durchführung von Aktivitäten anhand von praktischen Beispielen (z. B. Wochenendfreizeit, Jugendbildungsmaßnahme, Internat. Jugendbegegnung, usw.)
  • Strukturen der Jugendarbeit (Demokratischer Aufbau, Mitbestimmung, Freiwilligkeit und Ehrenamtlichkeit)
  • Wertorientierung von Jugendorganisationen
  • Rechts- und Versicherungsfragen
  • Prävention sexueller Gewalt
  • Geschlechtsbewusste Mädchen- und Jungenarbeit

Die Juleica ist drei Jahre gültig und kann verlängert werden (bei Verlängerung ist eine bzw. mehrere Fortbildungsveranstaltungen – mind. 8 Zeitstunden – nachzuweisen) .

Wo bekomme ich die Juleica?

Die Juleica kann unter www.juleica-antrag.de im Online-Antragsverfahren beantragt werden. Erforderlich sind dazu eine Email-Adresse sowie ein digitales Portrait-Foto.

Sonstige Informationen sind beim Kreisjugendring Rottal-Inn erhältlich. Die Ausstellung der Juleica ist kostenlos.

Vergünstigungen

in Bayern

  • Kostenloser Jugendherbergsausweis
  • Günstigere Übernachtungen in Jugendherbergern
  • Eintrittsermäßigung bei Bayerische Schlösser- und Seenverwaltung
  • Ermäßigung bei „Rüstzeug“ (Ausrüstungen für Freizeit- und Fahrenbedarf)
  • Sonderprämien bei Bernhard Assekuranz (Versicherungsdienstleister in der Jugendarbeit)